| Juliane Brüggen |
| 15.09.2026 14:00 Uhr |
Kopfschmerzen sind äußerst belastend und bedürfen bei häufigem Auftreten einer ärztlichen Therapie und gegebenenfalls medikamentöser Prophylaxe. / © Getty Images/Mindful Media
Die Apotheke spielt eine wichtige Rolle dabei, Menschen über die richtige Anwendung von Schmerz- und Migränemitteln aufzuklären. Sie ist aber auch prädestiniert, Patienten zu erkennen, die womöglich an Kopfschmerzen durch Medikamentenübergebrauch leiden (engl. Medication Overuse Headache, Abkürzung MOH). Denn Betroffene kaufen die Präparate regelmäßig oder lösen entsprechende Rezepte ein. Ein einfühlsames Beratungsgespräch kann dann den Anstoß geben, den MOH und Übergebrauch therapeutisch anzugehen.
MOH wird laut S1-Leitlinie »Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln« (2021) diagnostiziert, wenn eine Person mit einer vorbestehenden Kopfschmerzerkrankung, zum Beispiel Migräne oder Spannungskopfschmerz, an 15 oder mehr Tagen pro Monat an Kopfschmerzen leidet und übermäßig Medikamente zur Akuttherapie oder symptomatischen Behandlung der Kopfschmerzen einsetzt (Übergebrauch). Dabei wird ein Zeitraum von mehr als drei Monaten betrachtet.
Ein Übergebrauch liegt definitionsgemäß vor
Die gute Nachricht: MOH ist der Leitlinie zufolge oftmals erfolgreich behandelbar. Die Erfolgsrate einer gestuften Therapie liegt demnach bei etwa 50 bis 70 Prozent nach sechs bis 12 Monaten.
Ein entscheidender Teil der Therapie ist die Schulung und Aufklärung der Patienten über den Zusammenhang zwischen Übergebrauch der Medikamente und Kopfschmerzen sowie die Risiken eines Übergebrauchs. Allein das kann in Kombination mit einer Reduktion der Akutmedikation oder Medikamentenpause bei einem Teil der Betroffenen ausreichen, um den MOH zu behandeln. »Dies gilt insbesondere bei Patienten, die Triptane oder einfache Analgetika als Monotherapie einnehmen und die keine schwerwiegende psychische Komorbidität aufweisen«, heißt es in der Leitlinie.
In einem zweiten Schritt muss darauf geachtet werden, dass Patienten eine geeignete Migräne- oder Kopfschmerzprophylaxe entsprechend der jeweiligen medizinischen Leitlinien erhalten.
Bei Migräne gehören Topiramat, Onabotulinumtoxin A sowie monoklonale Antikörper gegen CGRP beziehungsweise den CGRP-Rezeptor (Erenumab, Fremanezumab, Galcanezumab oder Eptinezumab) zu den Mitteln, deren Wirksamkeit bei gleichzeitig vorliegendem Medikamentenübergebrauch belegt ist. Bei chronischen Kopfschmerzen vom Spannungstyp ist Amitriptylin das Mittel der ersten Wahl zur medikamentösen Prophylaxe.
Auch nicht medikamentöse Verfahren können eine entscheidende Rolle spielen. Dazu gehören neben Beratung und Edukation:
Sind die Maßnahmen zur Schulung und Aufklärung und die medikamentöse Prophylaxe der primären Kopfschmerzen nicht ausreichend wirksam, kann alternativ eine Medikamentenpause durchgeführt werden – je nach Situation ambulant, tagesklinisch oder stationär.
Patienten mit MOH, die Opioide übergebrauchen (> 10 Tage pro Monat), regelmäßig Tranquilizer oder Schlafmittel einnehmen oder andere Abhängigkeiten aufweisen, relevante Komorbiditäten haben oder nach einem Entzug rückfällig geworden sind, benötigen der Leitlinie zufolge eine multimodale Schmerztherapie sowie eine Entzugsbehandlung in einer Klinik oder Tagesklinik.