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Arbeitsrecht
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Das gilt bei Pausen in der Apotheke

Kurz einen Kaffee trinken, etwas essen und entspannen – doch da läutet schon die Handverkaufsklingel oder die Kollegin ruft. Eine solche Pause trägt wohl kaum zur Erholung bei. Doch ist eine solche Bereitschaft während der Pause erlaubt? Und wie viel Mitspracherecht hat die Apothekenleitung bei Dauer und Lage der Mittagspause? Die Apothekengewerkschaft Adexa gibt einen Überblick über wichtige Regelungen.
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 20.08.2026  16:00 Uhr

Wenn PTA oder Apotheker während der Pause immer wieder in den Handverkauf gerufen würden oder für Rückfragen zur Verfügung stehen müssten, sei das keine echte Pause, heißt es in einer Online-Meldung auf der Website von Adexa. »Eine Pause liegt nur dann vor, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort frei wählen können und in dieser Zeit tun und lassen dürfen, was Sie möchten.« Müsse man sich bereithalten, handele es sich rechtlich gesehen um Arbeitsbereitschaft. Entscheidend ist auch: Eine Pause muss im Voraus feststehen. Spätestens zu ihrem Beginn sollte also klar sein, wie lange sie dauert. Muss der oder die Angestellte jederzeit mit einer Unterbrechung rechnen, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Handele es sich um eine echte, von der Arbeitszeit abgezogene Pause, dürfe man die Apotheke während dieser Zeit selbstverständlich verlassen.

Darf die Chefin 90 Minuten Mittagspause vorschreiben?

Die Lage der Arbeitszeit und damit auch der Pausen darf die Chefin oder der Chef im Rahmen ihres Weisungsrechts festlegen, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag keine verbindlichen Regelungen enthalten. Die betrieblichen Belange und die Interessen der Beschäftigten müssen dabei gegeneinander abgewogen werden.

Eine Rolle können dabei unter anderem die tägliche Arbeitszeit, eine eventuelle Mittagsschließung der Apotheke sowie betriebliche Besonderheiten – etwa die erforderliche Anwesenheit einer oder eines Approbierten über die Mittagszeit – spielen. Fehlen solche besonderen Gründe, lässt sich eine außergewöhnlich lange Mittagspause von etwa 90 Minuten laut Adexa regelmäßig nur schwer rechtfertigen. »Pausen dürfen die Arbeitszeit zwar unterbrechen, sie aber nicht in einer Weise zerstückeln, dass der Arbeitstag für die Beschäftigten unzumutbar wird«, heißt es im Adexa-Beitrag.

Am Beginn oder Ende der Arbeitszeit darf die Pause allerdings auch nicht liegen; gesetzlich muss es eine Unterbrechung der Arbeitszeit sein. Nach dem Arbeitszeitgesetz muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten genommen werden, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen es mindestens 45 Minuten sein. Die Pause kann auch in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss dann mindestens 15 Minuten lang sein.

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