| Caroline Wendt |
| 03.07.2026 08:00 Uhr |
Nachdem die erforderliche Menge Tablettenpulver abgewogen wurde, kann sie in einer Fantaschale angerieben werden. »Da wir hier teilweise sehr voluminöses Tablettenpulver haben, verändert sich die Dichte unserer Suspension«, erklärte Melhorn. Die Dichte der Grundlage entspricht dann nicht mehr der Dichte der fertigen Suspension. Eine gravimetrische Herstellung ist deshalb nicht mehr möglich. Stattdessen muss volumetrisch gearbeitet werden.
»Die Methode im Messzylinder ist nicht ideal. Aber bei unbekannter Dichte müssen Sie so vorgehen.« Das Problem sei, dass bereits im Messzylinder Sedimentation einsetzen könne und Pulverreste zurückblieben. Doch auch hier hat die NRF-Expertin einen Tipp: »Arbeiten Sie nach dem Anreiben bereits möglichst viel Grundlage in der Fantaschale ein und füllen Sie im Messzylinder nur noch bis zum Endvolumen auf.« Das anschließende Umfüllen in die Arzneimittelflasche sollte möglichst zügig erfolgen.
Kommt eine solche Verordnung in der Apotheke häufiger vor, empfiehlt Melhorn, die einzelnen Schritte der volumetrischen Herstellung zusätzlich gravimetrisch zu dokumentieren. »Wenn Sie die Rezeptur einige Male hergestellt und verlässliche Werte gesammelt haben, können Sie künftig gravimetrisch arbeiten, weil Sie wissen, welche Einwaagen erforderlich sind.«
Die fertige Suspension sollte milchig-trüb erscheinen und ein einheitliches Aussehen aufweisen, ohne sichtbar unterschiedliche Partikelgrößen oder Farbunterschiede. Im Workshop ist das allen Teilnehmern gelungen.
Ob Kolbenpipette, Dosierspritze, Dosierpipette oder Oral-/Enteraldispenser – gemeint ist im Grunde das Gleiche, lediglich die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Hersteller. Die Applikationshilfen sind in verschiedenen Größen und Graduierungen sowie mit oder ohne Konus erhältlich. Allen gemeinsam ist laut Melhorn, dass sie die höchste Dosiergenauigkeit für Patienten ermöglichen und daher bevorzugt werden sollten.
Messbecher seien hingegen nur für größere Volumina geeignet. Dosierlöffel erlaubten meist lediglich die Abmessung eines oder zweier fester Volumina.
Die verschiedenen Packmittel und Applikationshilfen sind zudem im Bezugsquellennachweis des NRF, Kapitel III, aufgeführt.