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Kopfsprung
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Erst prüfen – dann springen

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) warnt in einer Pressmittelung vor Kopfsprüngen in vorab nicht in ihrer Tiefe geprüfte Gewässer. Querschnittlähmungen sind eine häufige Folge.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 20.07.2026  10:00 Uhr

Es sind vor allem junge Männer, die in der Badesaison vermehrt schwere Verletzungen der Halswirbelsäule und des Rückenmarks erleiden, weil sie kopfüber in flache oder unbekannte Gewässer springen. Die DGOU schätzt, dass jährlich in Deutschland etwa 80 Menschen deshalb lebenslang an den Rollstuhl gefesselt werden.  »Wer die Wassertiefe oder den Untergrund nicht kennt, sollte grundsätzlich nicht ins Wasser springen. Besonders Kopfsprünge können zu schweren Verletzungen der Halswirbelsäule und des Rückenmarks führen«, sagt DGOU-Präsident Professor Dr. Frank Hildebrand in einer Pressemitteilung der Gesellschaft.

Es genüge bereits ein Aufprall auf den Gewässergrund oder auf ein von oben nicht sichtbares Hindernis für nicht mehr reparable Schäden an der Halswirbelsäule. »Der Betroffene befindet sich häufig von einer Sekunde auf die andere in nahezu vollständiger Abhängigkeit und ist lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen«, sagt Dr. Doris Maier, Leiterin der DGOU-Sektion Paraplegiologie.

Die DGOU gibt die folgenden Tipps: 

  • Kein Sprung in ein ungeprüftes Gewässer.
  • Kein Sprung in trübes Wasser.
  • Kein Sprung in eine unzureichende Wassertiefe.
  • Kein Sprung in ein Gewässer mit Hindernissen am Gewässerboden.
  • Jeder in einer Gruppe trägt Verantwortung für die anderen.
  • Und: Kein Alkohol und keine Drogen vor dem Sprung.
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