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Zunächst von 8,35 auf 9 Euro
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Honorarerhöhung ab Juli

Lange hat die Apothekerschaft auf die Honorarerhöhung gewartet, nun ist sie amtlich: Nachdem die entsprechende Verordnung am 12. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann das Packungsfixum am 1. Juli auf 9 Euro steigen.
AutorKontaktPZ
Datum 16.06.2026  14:00 Uhr

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde am 3. Juni 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Verordnung ist nun – nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten. Sie sieht eine zweimalige Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung vor. In Artikel 1 heißt es: »In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ›8,35 Euro‹ durch die Angabe ›9 Euro‹ ersetzt.« In Artikel 2 der Verordnung ist der zweite Anstieg auf 9,50 Euro vorgesehen, das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 respektive 1. Januar 2027 regelt Artikel 3. Der erhöhte Beitrag bezieht sich jeweils auf Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Apotheken wiederum zur Kasse gebeten werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kassenabschlag 2027 um 30 Cent auf 2,07 Euro pro Packung steigen soll. Das Gesetz wurde ebenfalls am 12. Juni das erste Mal in Bundestag und Bundesrat beraten. Dabei gab es auch Kritik: Die Länderkammer hat sich in einem Antrag gegen die Erhöhung des Kassenabschlags ausgesprochen.

Wie ABDA-Präsident Thomas Preis die gestaffelte Honorarerhöhung einschätzt, vor allem im Zuge der ebenfalls geplanten Anhebung des Kassenabschlags, berichtete er im PZ-Podcast »PZ Nachgefragt«.

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