Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD auf eine zweistufige Erhöhung des Fixums geeinigt. / © Imago/Panama Pictures
Bis zuletzt war unklar gewesen, ob das Kabinett heute auch die lang angekündigte Honorarerhöhung für Apotheken beschließt. Die entsprechende Verordnung stand zunächst nicht auf der Tagesordnung. Aber nun hat es doch geklappt: Das Kabinett hat die Verordnung zur Erhöhung des Fixums freigegeben. Dazu war offenbar auch keine Aussprache mehr nötig, wie aus der Beschlussliste ersichtlich ist.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD auf eine zweistufige Erhöhung des Fixums geeinigt: Ab Juli wird es nun auf 9 Euro steigen und zum Jahreswechsel auf die im Koalitionsvertrag versprochene Höhe von 9,50 Euro.
Die Apothekenreform ist damit komplett und auf der Zielgeraden. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll am 12. Juni durch den Bundesrat und am 1. Juli in Kraft treten. Auch die parallel initiierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) und weiterer Verordnungen ist schon in der Länderkammer. Diese regelt unter anderem die Details zur Verhandlungslösung für eine künftige Dynamisierung des Apothekenhonorars, der Wiedergewährung von Skonti und zu Versandvorschriften.
Die Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sollte bewusst separat auf den Weg gebracht werden, um eine Umsetzung noch zum 1. Juli zu ermöglichen. Damit kann die Preisänderung dann auch rechtzeitig in der Software hinterlegt werden.
Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen laut ABDA die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiere allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch neue Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise sogar wieder aufgehoben werden soll.
»Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung unseres Honorars längst überfällig«, so ABDA-Präsident Thomas Preis in einer Pressemitteilung zum Bekanntwerden des Kabinettbeschlusses. »Mit seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament um.«
Die Verordnung sei ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen. Mit der nur schrittweisen Honorarerhöhung trete allerdings eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein. Und mit der ebenfalls von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament wolle die Bundesregierung das Honorar ab dem kommenden Jahr sogar gleich wieder kürzen.
»Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt. Denn klar ist doch: Mehr Menschen müssen weitere Wege in Kauf nehmen, wenn die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt.«
Die Erhöhung des Fixums begrüßt auch Holger Seyfarth vom Hessischen Apothekerverband. Gleichzeitig kritisiert aber auch er das Vorgehen der Bundesregierung.
Grundsätzlich sei es ein gutes Zeichen, dass der Kabinettsbeschluss zur Anpassung des Apothekenpackungsfixums endlich durch ist, so Holger Seyfarth, Vorstandsvorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. »Von einer Sofortmaßnahme kann nach dem langen Hin und Her allerdings keine Rede mehr sein«, kritisiert Seyfarth dennoch.
Das Wie und insbesondere das Wann entsprechen nicht Seyfarths Erwartungen: »Zudem können die vorgesehenen Beträge die Kosten- und Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre allenfalls teilweise auffangen. Der Wert einer zugesagten Vergütungsanpassung sinkt, wenn sie erst zeitverzögert vollständig wirksam wird«, so der Vorstandsvorstitzende.
Insbesondere die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags gegenüber den Krankenkassen könne den Apotheken zum Verhängnis werden. Der Verband befürchtet nach eigenen Angaben, dass die Anpassung des Fixums durch einen höheren Kassenabschlag zumindest zum Teil wieder neutralisiert werden könne. »Es wäre widersprüchlich, die Apothekenversorgung auf der einen Seite stärken zu wollen und den Apotheken auf der anderen Seite durch einen höheren Zwangsabschlag wieder Mittel zu entziehen«, so Seyfarth.
»Diese Erhöhung darf so nicht kommen«, mahnt Seyfarth und fordert Transparenz und Objektivität für zukünftige Vergütungsbeschlüsse. »Apotheken brauchen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen – keine symbolischen Zwischenlösungen und keine Verhandlungen ins Blaue hinein«, so der Vorstandsvorsitzende.