| Caroline Wendt |
| 05.03.2026 16:00 Uhr |
Um die Privatsphäre der Patienten zu gewährleisten, ist es sinnvoll die Blutzuckermessung in einem separaten Beratungsraum durchzuführen. / © ABDA
Durchblutung des Probefingers des Patienten kann etwa durch leichtes Reiben der Hände oder Fingerkuppe gefördert werden. Alternativ Hände unter warmes Wasser halten oder Finger durch Öffnen und Schließen zur Faust bewegen lassen.
Einmalstechhilfen, Teststreifen, benutzte Tupfer und Einmalhandschuhe in einem gesondert gekennzeichneten, durchstichsicheren und bruchfesten Abfallbehälter für potenziell infektiöse Abfälle mit Verletzungsgefahr entsorgen.
| Was bedeutet mein Wert? | Nüchtern | Nach der Mahlzeit |
|---|---|---|
| Kontrollbedürftiger Befund: baldmöglichste Information an Arzt/Ärztin | ≥ 126 mg/dl beziehungsweise ≥ 7,0 mmol/l | ≥ 200 mg/dl bzw. ≥ 11,1 mmol/l |
| Befund im Bereich des erhöhten Diabetesrisikos: erneute Messung in etwa 2 Wochen in der Apotheke | 100–125 mg/dl bzw. 5,6–6,9 mmol/l | 140–199 mg/dl bzw. 7,8–11,0 mmol/l |
| Unauffälliger Befund | < 100 mg/dl bzw. < 5,6 mmol/l | < 140 mg/dl bzw. < 7,8 mmol/l |
Die Blutzuckermessung ist derzeit keine anerkannte pharmazeutische Dienstleistung (pDL). Der Preis für die Untersuchung kann von der Apotheke selbst festgelegt werden und ist von den Patienten zu tragen. Das könnte sich jedoch künftig ändern: Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom Oktober 2025 soll eine pDL »Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus« eingeführt werden.