Das sogenannte »Rezeptur-Urteil« des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) führt aktuell zu Problemen bei der Rezepturherstellung für den Praxisbedarf: Zahlreiche Verordnungen können nicht mehr rechtssicher bedient werden. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben bereits Sonderregelungen eingeführt.
Die Apothekerschaft fordert, schnellstmöglich eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden. In einem Dringlichkeitsantrag der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Hamburg heißt es: »Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des gegenständlichen Urteils auf die Versorgungspraxis unverzüglich zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für den Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können.«
Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Primärversorgungssystem. Doch noch ist unklar, wie ein solches System konkret aussehen soll und welche Rolle die Apotheken darin spielen. Daher wurde beim DAT-Themenforum unter dem Motto »Gemeinsam besser versorgen: Die Primärversorgung der Zukunft« ausführlich über das neue Gesundheitssystem diskutiert.
Im neuen Primärversorgungssystem könnten sich die Apotheken an verschiedenen Stellen einbringen, sagte Christiane Eickhoff, Bereich Versorgungskonzepte der ABDA, in einem Impulsvortrag. Als Beispiel nannte Eickhoff das digital gestützte Ersteinschätzungsverfahren. Hier sollten die Apotheken als Anlaufstelle mitgedacht werden. »Wir haben uns als Apotheken intensiv damit beschäftigt«, so Eickhoff im Hinblick auf das ABDA-Positionspapier zur Primärversorgung. »Wir müssen jetzt dringend handeln. Es geht nur gemeinsam.«
Beim DAT waren auch neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ein Thema, zum Beispiel im Bereich Pflege oder zu den Wechseljahren. Die Apothekerkammer Berlin wünschte sich eine pDL, die »eine standardisierte und qualitätsgesicherte ›Pharmazeutische Beratung Wechseljahre‹ ermöglicht«, heißt es im Antrag. Dieser wurde von den Delegierten ausführlich diskutiert, auch mit Blick darauf, was eine pDL ausmacht. Schließlich kam es zum Verweis in den Ausschuss.