Auch die erleichterten Bedingungen für den Betrieb einer Zweigapotheke gehören zur Apothekenreform, die Vorschriften sind allerdings über das ApoVWG und die begleitende Mantelverordnung verteilt, mit der sich am 10. Juli der Bundesrat befassen soll. Einige Vorgaben treten sofort in Kraft, etwa kann die bestehende Betriebserlaubnis um eine Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke erweitert werden.
Andere Regelungen brauchen aus verschiedenen Gründen noch Zeit, so etwa die vergüteten Teilnotdienste. Künftig erhalten Apotheken nicht nur Zuschüsse für vollständige Nacht- und Notdienste, sondern auch für Teilnotdienste, die mindestens den Zeitraum von 20 bis 22 Uhr abdecken. Die Regelung tritt zum 1. Oktober in Kraft.