| Barbara Döring |
| 11.05.2026 10:00 Uhr |
Mehr Beratung wird auf Apothekenteams aufgrund der steigenden Zuzahlungen und der Anpassungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen. Zwar bleibt der Preis an den Arzneimittelpreis gekoppelt. Doch während Patienten bislang zehn Prozent des Preises – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro – zahlen mussten, wird die Zuzahlung künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro betragen (siehe Seite 50).
Die höheren Zuzahlungen dürften in der Apotheke nicht nur zu vermehrten Nachfragen und Diskussionen führen, sondern durch möglicherweise verärgerte Kunden auch das Konfliktpotenzial erhöhen. Zudem dürften die höheren Kosten Patienten in die Arme von Online-Versendern treiben, die – statt ihr Medikament aus der Apotheke vor Ort zu beziehen – preisgünstigere Angebote der Versandapotheken nutzen könnten.
Zu mehr Beratungsaufwand dürften auch die Anpassungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherten führen. Sie sehen unter anderem vor, dass nicht evidenzbasierte Leistungen wie Homöopathie oder Anthroposophie und nicht zwingend notwendige Therapien nicht mehr erstattungsfähig sein werden. Auch bei der Verordnung von Cannabis gibt es Einschränkungen. Künftig sollen keine getrockneten Blüten mehr, sondern nur Extrakte oder Fertigarzneimittel erstattet werden. Ändern sich dadurch die ärztlichen Verordnungen, könnten Patienten vermehrt auf Produkte im OTC-Bereich zurückgreifen, womit sich auch der Beratungsbedarf im Bereich Selbstmedikation für Apothekenteams erhöhen würde.
Noch vor der Sommerpause Anfang Juli 2026 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Die geplanten Anpassungen sollen schrittweise erfolgen, der Kassenabschlag voraussichtlich ab 2027.
Folgende Leistungseinschränkungen und Kosten kommen auf Versicherte zu: