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Nach der Krebstherapie zur Reha
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Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert

Chemotherapie, Bestrahlung, OP sind geschafft. Doch damit ist das Kapitel Krebs für Betroffene meist nicht abgeschlossen. Wie eine Reha helfen kann – und was beim Antrag wichtig ist.
AutorKontaktdpa
Datum 15.10.2026  10:00 Uhr
Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert

Auch wenn die Krebsbehandlung offiziell abgeschlossen ist: Die Erkrankung hinterlässt oft Spuren. Da ist vielleicht ein Vertrauensverlust in den Körper, ständige Erschöpfung, Inkontinenz als Folge der Bestrahlung?

Um besser mit den psychischen und körperlichen Folgen einer Krebserkrankung umzugehen, kann eine onkologische Reha helfen. Ob – und zu welchem Zeitpunkt – sie sinnvoll ist, bespricht man am besten frühzeitig mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, rät die Deutsche Krebshilfe. Die Reha kann sich direkt an die Krankenhausbehandlung anschließen. Sie kann aber auch im Laufe des ersten Jahres, nachdem die Krebsbehandlung abgeschlossen ist, stattfinden. 

1. Was genau passiert in einer onkologischen Reha?

Die eine Antwort darauf gibt es nicht, denn die Reha wird an die persönlichen Bedürfnisse angepasst, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Folgestörungen können nämlich sehr unterschiedlich aussehen. Teil einer Reha nach Krebs kann etwa die Auseinandersetzung mit den psychischen Folgen der Krankheit sein. Auch Bewegungs- und Ernährungstherapien können Bausteine sein, nennt die Deutsche Krebshilfe Beispiele.

Eine onkologische Reha dauert in aller Regel drei Wochen. Sie kann verlängert werden, sollte das medizinisch notwendig sein. Es gibt sowohl stationäre als auch ambulante Angebote.

2. Wer hat Anspruch auf eine onkologische Reha?

Erst einmal: Welcher Kostenträger die Reha finanziert, hängt von persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

  • Bei Berufstätigen ist es in der Regel die Deutsche Rentenversicherung.
  • Besonderheit: Auch wer bereits eine Rente bezieht, kann dort eine onkologische Reha beantragen.
  • Bei Beamtinnen und Beamten hingegen finanzieren die Beihilfe und die private Krankenversicherung die Reha.

Eine onkologische Reha kann man der Deutschen Rentenversicherung zufolge erst beginnen, wenn die Erstbehandlung – also etwa die Tumoroperation oder die Strahlentherapie – abgeschlossen ist. Und man muss belastbar genug für eine Reha sein.

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