Für die regelmäßige Anwendung antiseptischer Lösungen gibt es keine Evidenz und auch keine generelle Empfehlung für corticoidhaltige Mundspüllösungen, heißt es in der S3-Leitlinie. Nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) sind aufgrund ihrer blutverdünnenden Wirkung eher nicht geeignet und auch meist nicht wirksam genug. Eine Ausnahme bilden alkoholfreie benzydaminhaltige Mundspüllösungen. Die NRF-Rezepturvorschrift 7.15. (Viskose Benzydaminhydrochlorid-Mundspüllösung 0,15 Prozent mit Lidocainhydrochlorid und Dexpanthenol) hilft weiter. Alkoholhaltige Therapeutika wie Tantum verde® sind bei dieser Indikation weniger empfehlenswert.
Auch Opiate haben ihren Platz in der Therapie von Mundschleimhautentzündungen, und zwar in Form von Lösungen und Spülungen. So sind einige Kliniken dazu übergegangen, den entzündeten Mund- und Rachenraum mit verdünnten Morphinlösungen zu spülen oder mit Rezepturen von Opiaten in mukoadhäsiven Grundlagen zu versorgen. Möglich ist dieser Therapieansatz, weil Opiate nicht nur zentral wirksam sind, sondern auch in peripheren Geweben an Rezeptoren binden. Infrage kommen etwa das Morphinsulfat-haltige Fertigarzneimittel Oramorph®-Lösung sowie die NRF-Rezepturvorschrift 2.4. (Viskose Morphinhydrochlorid-Lösung 2 mg/ml oder 20 mg/ml). In den USA wird auch eine Ketamin-haltige Mundspüllösung in Konzentrationen von 0,4 bis 1,0 Prozent eingesetzt.
Daneben gibt es Hinweise, dass eine Doxepin-haltige Mundspüllösung 0,5 % die Schmerzen innerhalb weniger Minuten bis zu sechs Stunden lindern kann. Die S3-Leitlinie vergibt dafür eine Kann-Empfehlung und weist darauf hin, dass es sich um eine Off-Label-Verwendung handelt, da Doxepin für diese Indikation keine Zulassung hat. Der Einsatz von Sucralfat, das einen gelartigen Überzug auf der Schleimhaut bildet, wird dagegen explizit (»soll nicht«) abgelehnt.