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Fehltage bei der Arbeit
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Kranke Kinder sind meist Müttersache

Muss ein krankes Kind zu Hause betreut werden, bleibt in den meisten Fällen die Mutter der Arbeit fern. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass im vergangenen Jahr fast drei Viertel aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Versicherten genommen wurden.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 25.06.2026  08:00 Uhr
Kranke Kinder sind meist Müttersache

4,6 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, meldeten sich im vergangenen Jahr mindestens einmal »Kind krank« bei ihrem Arbeitgebenden, im Durschschnitt für 2,5 Tage pro Fall. Die Beteiligung der Männer unterschied sich dabei von Bundesland zu Bundesland, schreibt das WIdO. In Bayern war sie am geringsten, hier wurden 23 Prozent der Kinderkrankentage von Männern und 77 Prozent von Frauen genommen. In Sachsen dagegen entfielen auf die Väter fast 31 Prozent.

»Dass Kinderkrankentage in jedem einzelnen deutschen Bundesland auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist«, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, laut der Pressemeldung. »Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Aufgabe nicht automatisch in großen Teilen Frauensache bleibt und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen.«

Denn jedes gesetzlich versicherte Elternteil hat den gleichen Anspruch auf Kinderkrankentage. In einer Familie mit einem Kind bekommen Vater und Mutter für maximal 15 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage). Bei mehreren Kindern darf jedes Elternteil maximal 35 Arbeitstage, Alleinerziehende maximal 70 Arbeitstage, pro Jahr nehmen. Voraussetzung ist dabei immer ein ärztliches Attest.

Anders als Krankmeldungen bei der eigenen Arbeitsunfähigkeit gehen Kinderkrankentage allerdings mit Lohneinbußen einher. Pro Kinderkrankentag hat das Elternteil einen gesetzlichen Anspruch auf 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts – der Ausgleich muss über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt werden. Der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag ist bei 135,63 Euro gedeckelt, davon werden noch die Anteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

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