| Juliane Brüggen |
| 04.11.2026 14:00 Uhr |
Und wenn der Arbeitgeber eine rechtswidrige Weisung ausspricht und zum Beispiel verlangt, Rx-Arzneimittel ohne Rezept abzugeben oder die Apotheke ohne Anwesenheit eines Apothekers oder einer vertretungsberechtigten Person zu öffnen? Hansen: »So eine Weisung müssen Sie nicht befolgen, weil sie gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.«
Dabei wies sie auf zwei Besonderheiten hinsichtlich der genannten Beispiele hin: Durch das ApoVWG sei zum einen die Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 48a Arzneimittelgesetz), wobei im Gesetzestext ausschließlich Apotheker als abgebende Person genannt werden, zum anderen gebe es die Möglichkeit, dass PTA bei Apotheken im ländlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen und nach Genehmigung der Behörde den Betrieb eigenständig aufrechterhalten können (§ 28 Abs. 3 Apothekengesetz).