Am besten schaut man zunächst, an welchen Kostenträger man den Antrag richten muss. Geht er an die Deutsche Rentenversicherung, findet man entsprechende Formulare auf der Webseite. Wichtig: Zum Antrag gehört auch ein Befundbericht, also ein Formular, das vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausgefüllt werden muss.
Wer sich eine bestimmte Klinik oder einen bestimmten Ort wünscht, sollte das in den Antrag schreiben, rät die Rentenversicherung. Auf der Webseite »meine-rehabilitation.de« kann man nach Einrichtungen filtern.
Ist der Antrag eingereicht, hat der Kostenträger nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) drei Wochen Zeit, darüber zu entscheiden. Muss ein Gutachten angefertigt werden, beträgt die Frist fünf Wochen. Bei Ablehnung können Patientinnen und Patienten innerhalb eines Monats nach Eingang Widerspruch einlegen.