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Aut-idem-Austausch erweitert
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Biologika – neue Regeln im Überblick

Lange war die Aut-idem-Substitution bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln beschränkt und nur unter Bioidenticals möglich. Nun geht die Austauschpflicht weiter. Was bedeutet das in der Praxis?
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 10.08.2026  12:00 Uhr

Biologika wie Generika austauschen? Das fühlt sich für viele Apothekenmitarbeiter ungewohnt an, war der Aut-idem-Austausch hier doch lange Zeit stark begrenzt. Denn die komplexen Proteinwirkstoffe gelten nicht als komplett identisch, wenn sie unterschiedlichen Herstellungsverfahren entstammen. Daher auch der Name Biosimilar (engl. similar = ähnlich) für die »Nachahmerpräparate« von Biologika, deren Patentschutz abgelaufen ist. Ein Austausch war bisher nur im Verhältnis von Original zu Import und unter Präparaten erlaubt, die sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsverfahren nicht unterscheiden (Bioidenticals).

Das hat sich zum 1. April 2026 geändert: Seither ist der Aut-idem-Austausch auf die Gruppe der Biosimilars erweitert worden. Denn laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die Austauschkriterien festgelegt hat, kann »bei allen Biosimilars, die mit Bezug auf dasselbe Referenzarzneimittel die Zulassung erhalten haben, – auf Grundlage der Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit durch die Zulassungsbehörde – grundsätzlich von einer therapeutischen Vergleichbarkeit ausgegangen werden.«

Hinsichtlich der Kriterien für die Substitution kann sich das pharmazeutische Personal zwar in der Regel auf die Anzeige in der Software verlassen – dennoch ist es wichtig, die Hintergründe zu kennen. Ein Überblick.

Hätten Sie’s gewusst?

Die seit April 2026 geltenden Regelungen zum Biologika-Austausch finden sich im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V und in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) inklusive der Anlage VIIa.

Apotheken sind demnach bei Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – wie andere Arzneimittel auch – unter Beachtung festgelegter Aut-idem-Kriterien durch preisgünstige Arzneimittel wie Rabattarzneimittel oder die »vier Preisgünstigsten« zu ersetzen. Neu ist, dass auch Biosimilars nun zum Auswahlbereich zählen. Zuvor war der Austausch nur unter Bioidenticals oder im Verhältnis von Original zu Import zugelassen.

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