Eine ärztliche Diagnose und Therapie sind erforderlich, wenn sich unter konsequenter topischer Behandlung keine Besserung zeigt, der Fußpilz sich über die Zehenzwischenräume hinaus auf Fußsohle oder -rücken ausbreitet (hyperkeratotische Form) oder beim Patienten Risikofaktoren wie Diabetes mellitus, Immunschwäche oder schwere Durchblutungsstörungen vorliegen. Auch in der Schwangerschaft sowie bei Kleinkindern ist eine ärztliche Abklärung notwendig. Ebenso sollte bei Verdacht auf eine andere Grunderkrankung, etwa ein Ekzem, Kontaktallergie oder Psoriasis, an den Arzt verwiesen werden.
Nicht jeder juckende Zehenzwischenraum ist Fußpilz, nicht jeder verfärbte Nagel ist Nagelpilz. Wer als PTA Eigendiagnosen kritisch hinterfragt, schützt Patienten vor einer wochenlangen Therapie, die ins Leere läuft. Hier gibt es einige Verwechslungsmöglichkeiten im Überblick:
Wer an Fußpilz leidet, sollte Füße und Zehenzwischenräume stets gut abtrocknen. Wichtig ist auch: Handtücher nicht teilen und bei mindestens 60 °C waschen! / © Getty Images/South_agency
Öffentlich genutzte Orte wie Hotelzimmer, Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen stellen ein erhöhtes Risiko für eine Tinea-pedis dar. Besonders gefährdet sind Sportler, da ihre Füße häufig stundenlang in wenig atmungsaktivem Schuhwerk stecken. Gleichzeitig kommen sie regelmäßig mit potenziell kontaminierten Flächen wie Gemeinschaftsduschen, Umkleiden oder Sportmatten in Kontakt – ein tückisches Zusammenspiel, das die Infektion begünstigt. Aber auch im privaten Bereich können Pilzsporen oder infizierte Hautschuppen zur Infektionsquelle werden, vor allem wenn Mitglieder im Haushalt erkrankt sind und Handtücher, Badematten oder Nagelscheren oder Fußfeilen gemeinsam nutzen.