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Beratung kompakt
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Richtig vorgehen bei der Blutzuckermessung

Mal eben schnell den Blutzucker checken? In den meisten Apotheken kein Problem. Auch wenn eine konkrete Diagnose immer Sache eines Arztes ist, kann der niederschwellige Zugang in der Apotheke vor Ort helfen, die Dunkelziffer nicht erkannter Diabeteserkrankungen zu senken.
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 05.03.2026  16:00 Uhr

Entsorgung

Einmalstechhilfen, Teststreifen, benutzte Tupfer und Einmalhandschuhe in einem gesondert gekennzeichneten, durchstichsicheren und bruchfesten Abfallbehälter für potenziell infektiöse Abfälle mit Verletzungsgefahr entsorgen.

Wie sind die Werte zu beurteilen?

Was bedeutet mein Wert? Nüchtern Nach der Mahlzeit
Kontrollbedürftiger Befund: baldmöglichste Information an Arzt/Ärztin ≥ 126 mg/dl beziehungsweise ≥ 7,0 mmol/l ≥ 200 mg/dl bzw. ≥ 11,1 mmol/l
Befund im Bereich des erhöhten Diabetesrisikos: erneute Messung in etwa 2 Wochen in der Apotheke 100–125 mg/dl bzw. 5,6–6,9 mmol/l 140–199 mg/dl bzw. 7,8–11,0 mmol/l
Unauffälliger Befund < 100 mg/dl bzw. < 5,6 mmol/l < 140 mg/dl bzw. < 7,8 mmol/l
Quelle: Informationsbogen Blutglucose der ABDA

Noch keine pDL

Die Blutzuckermessung ist derzeit keine anerkannte pharmazeutische Dienstleistung (pDL). Der Preis für die Untersuchung kann von der Apotheke selbst festgelegt werden und ist von den Patienten zu tragen. Das könnte sich jedoch künftig ändern: Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom Oktober 2025 soll eine pDL »Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus« eingeführt werden.

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