| Barbara Döring |
| 28.08.2026 16:00 Uhr |
Der Anteil älterer Menschen nimmt weiter zu, so steigt auch die Zahl der Gürtelroseerkrankungen. Die Herpes-zoster-Impfung spielt deshalb eine große Rolle in der Prävention einer Reaktivierung der Zosterviren und vor allem, um Komplikationen wie der Post-Zoster-Neuralgie vorzubeugen. Seit März 2018 ist in Deutschland ein rekombinanter Zoster-Impfstoff zugelassen. In zwei Zulassungsstudien zeigte er eine Wirkung von über 90 Prozent gegen Zoster und über 89 Prozent gegen chronische Schmerzen. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die Gürtelrose-Impfung allen Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung. Eine Indikationsimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko, an Herpes zoster zu erkranken, wird ab 18 Jahren empfohlen. Sie gilt etwa bei Grunderkrankungen wie rheumatoider Arthritis, chronischer Nierenerkrankung, COPD, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen oder Diabetes sowie einer Immunsuppression. Die Empfehlung gilt unabhängig davon, ob die Person bereits an Windpocken erkrankt war oder mit dem Varizellen-Lebendimpfstoff gegen Windpocken geimpft wurde.
Wer sich gegen Gürtelrose impfen lässt, könnte doppelt davon profitieren. Studien weisen auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schutz vor Demenz hin. Im Jahr 2013 gab es in Wales ein Impfprogramm, bei dem sich jeder, der 79 Jahre alt war, gegen Gürtelrose impfen lassen konnte. Menschen ab 80 Jahren hatten jedoch keinen Anspruch mehr.
Bei einer vergleichenden Untersuchung zeigte sich, dass mehr als einer von sechs Nichtgeimpften eine Demenz entwickelte. Dagegen erkrankte nur einer von acht Geimpften. Der Schutz durch die Impfung war bei Frauen stärker ausgeprägt, möglicherweise aufgrund geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Immunantwort.
Noch ist unklar, wie der Impfstoff vor Demenz schützen könnte und ob ein neu entwickelter Zoster-Impfstoff einen ähnlichen oder sogar größeren Schutz bieten könnte. Forschende der University of Oxford vermuten, dass der Effekt auf das dem Impfstoff beigesetzte Adjuvans AS01 zurückzuführen sein könnte. Ein ursächlicher Zusammenhang ist bislang nicht abschließend geklärt.
Der Totimpfstoff (Shingrix®) besteht aus einem Virusprotein und einem Wirkverstärker und wird intramuskulär in zwei Dosen im Abstand von zwei Monaten verabreicht. Die Impfungen sollten maximal sechs Monate auseinanderliegen. Die Kosten für die Impfung der von der STIKO empfohlenen Personengruppen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nachdem das Apothekenreformgesetz im Juli 2026 in Kraft getreten ist, dürfen künftig auch entsprechend geschulte Apotheker und Apothekerinnen, PTA, Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und Pharmazieingenieure die Immunisierung mit Totimpfstoffen vornehmen.