| Sven Siebenand |
| 22.07.2026 12:00 Uhr |
Als Warnhinweis wird in der Fachinformation die beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit unter Zuranolon thematisiert. Die Patientinnen müssen angewiesen werden, mindestens zwölf Stunden nach Einnahme kein Fahrzeug zu führen. Alkohol und andere Stoffe, die das zentrale Nervensystem (ZNS) dämpfen, können die dämpfende Wirkung von Zuranolon auf das ZNS oder die Beeinträchtigung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit verstärken.
Ferner wird in der Fachinformation darauf hingewiesen, dass bei Zuranolon ein Missbrauchspotenzial besteht. Vorsicht ist geboten bei Frauen mit einer Vorgeschichte von Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Substanzen.